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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • AGB Grafik-Design 

  1. Allgemeines und Mitwirkung des Auftraggeber
    1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Grafik-Design-Leistungen zwischen Veutnerdesign und dem Auftraggeber, auch oder gerade wenn kein gesonderter Vertag besteht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. 
    1.2  Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Veutnerdesign in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 
    1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Veutnerdesign ausdrücklich schriftlich zustimmt.
    1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Veutnerdesign alle Unterlagen, die für die Erstellung der Design-Produkte gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft die entsprechenden Inhalte wie Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Skizzen etc..
    1.5 Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit Veutnerdesign abgesprochen ist.
    1.6 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Veutnerdesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Veutnerdesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
     

  2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
    2.1 Jeder an Veutnerdesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
    2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Veutnerdesign insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
    2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Veutnerdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Veutnerdesign, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
    2.4 Veutnerdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Veutnerdesign.
    2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
    2.6 Veutnerdesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Veutnerdesign zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann Veutnerdesign 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
    2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 
     

  3. Vergütung
    3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSr/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
    3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Veutner Design berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
     

  4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
    4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSr/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 
    4.2 Veutnerdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Veutner Design entsprechende Vollmacht zu erteilen. 
    4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Veutnerdesign abgeschlossen werden verpflichtet sich der Auftraggeber, Veutnerdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 
    4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 
    4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
     

  5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
    5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. 
    5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 
    5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Veutnerdesign hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. 
    5.4 Bei Zahlungsverzug kann Veutnerdesign Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. 
     

  6. Eigentumsvorbehalt etc.

    6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 
    6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an Veutnerdesign zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 
    6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

     

  7. Digitale Daten
    7.1 Veutnerdesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. 

    7.2 Hat Veutnerdesign dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Veutnerdesign geändert werden.
     

  8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

    8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Veutnerdesign Korrekturmuster vorzulegen. 

    8.2 Die Produktionsüberwachung durch Veutnerdesign erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Veutnerdesign berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Veutnerdesign haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Veutnerdesign je nach Produkt 5 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Veutnerdesign ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 
     

  9. Gewährleistung

    9.1 Veutnerdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. 
    9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Veutnerdesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 
     

  10. Haftung
    10.1 Veutnerdesign haftet – sofern ein gesonderter Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Veutnerdesign nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 
    10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Veutnerdesign gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Veutnerdesign kein Auswahlverschulden trifft. Veutnerdesign tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 
    10.3 Sofern Veutnerdesign selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt Veutnerdesign hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Veutnerdesign zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. 
    10.4 Der Auftraggeber stellt Veutnerdesign von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Veutnerdesign stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 
    10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. 
    10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von Veutnerdesign. 
    10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit de Produktes haftet Veutnerdesign nicht.
     

  11. Gestaltungsfreiheit und Verzögerung
    11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Veutnerdesign behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 
    11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Veutnerdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Veutnerdesign auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 
     

  12. Schlussbestimmungen

    12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Veutnerdesign. 
    12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 
    12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
    12.4 Gerichtsstand ist der Sitz von Veutnerdesign, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Veutner Design ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. 

     

  • AGB Webdesign 

    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Veutnerdesign und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Veutnerdesign nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Veutnerdesign ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 
     

  1. Mitwirkung des Auftraggebers
    1.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Veutnerdesign alle Unterlagen, die für die Erstellung der Webseite gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.
    1.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er Veutnerdesign für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat Veutnerdesign von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. 
    1.3 Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit Veutnerdesign abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.
     

  2. Nutzungsrechte
    2.1 Veutnerdesign räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) ein. 
    2.2 Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht von Veutnerdesign gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Veutnerdesign und sind zusätzlich zu vergüten. 
    2.3 Veutnerdesign ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. Er hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu seiner eigenen Webseite. 
    2.4 Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von Veutnerdesign vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung von Veutnerdesign. 
    2.5 Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über. 
     

  3. Herausgabe von Daten
    3.1 Veutnerdesign übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann Veutnerdesign ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen. 
    3.2 Hat Veutnerdesign dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Veutnerdesign verändert werden. 
    3.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 
     

  4. Vergütung
    4.1 Der Auftraggeber zahlt an Veutnerdesign die vereinbarte Vergütung. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann Veutnerdesign für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht von Veutnerdesign zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen. 
    4.2 Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch Veutnerdesign ersetzt. 
    4.3 Veutnerdesign erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Veutnerdesign ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Veutnerdesign hierzu Vollmacht zu erteilen. 
    4.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Veutnerdesign abgeschlossen werden, sind Veutnerdesign die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten. 
     

  5. Haftung
    5.1 Veutnerdesign haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Webseiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Veutnerdesign ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. 
    5.2 Veutnerdesign haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist. 
    5.3 Veutnerdesign erstellt die Webseite so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. Veutnerdesign haftet nicht dafür, dass die Webseite auch bei technischen Veränderungen, die nicht von ihr vorgenommen werden, einwandfrei aufgebaut wird. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet Veutnerdesign nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet Veutnerdesign nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen könnten. 
    5.4 Veutnerdesign haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und für Schäden an Leben und Gesundheit von Personen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für andere Schäden haftet Veutnerdesign nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. 

  6. Schlussbestimmungen
    6.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 
    6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
    6.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Veutnerdesign als Gerichtsstand vereinbart. 

@ 2025 Tanja Anika Veutner I Veutnerdesign I All rights reserved

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